In Konstanz hat sich ein 58 Jahre alter Mann freiwillig an die Bundespolizei am Bahnhof gewandt, weil er wusste, dass noch ein Haftbefehl gegen ihn offen war.
Du glaubst, so etwas passiert nur im Film? In Konstanz ist es tatsächlich genau so gelaufen: Ein 58-Jähriger ist nachts zur Bundespolizei am Bahnhof gegangen und hat gesagt, dass vielleicht ein Haftbefehl gegen ihn vorliegt. Die Beamten haben das überprüft – und tatsächlich: Es gab eine offene Fahndung.
Hintergrund: Das Amtsgericht Donaueschingen hatte den Mann schon 2024 wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Die lag im niedrigen vierstelligen Eurobereich. Bezahlt hat er sie aber nie. Und genau das hat jetzt die Konsequenz.
Wenn man in Deutschland eine Geldstrafe nicht zahlt, kann daraus eine Ersatzfreiheitsstrafe werden – das heißt, man sitzt die Strafe im Gefängnis ab. Für jeden nicht bezahlten Tagessatz gibt es einen Tag Haft. Bei dem Mann waren es 20 Tage. Er konnte das Geld am Abend auch nicht mehr zahlen, also haben die Polizisten ihn direkt zur Justizvollzugsanstalt Konstanz gebracht.
