Das höchste Gericht Österreichs hat Anträge gegen das Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren zurückgewiesen – aber nicht, weil es das Verbot gut findet, sondern weil das Gesetz noch gar nicht gilt.

Was ist passiert? Ab September darf man in Österreich als Schülerin unter 14 Jahren in der Schule kein Kopftuch mehr tragen, das den Kopf nach islamischer Tradition bedeckt. Manche Familien fanden das unfair und haben sich schon lange vorher an das Verfassungsgericht (VfGH) gewandt. Sie wollten das Verbot überprüfen lassen, bevor es in Kraft tritt. Das Gericht hat nun gesagt: Wir können uns die Sache jetzt noch nicht anschauen, weil das Gesetz noch nicht gilt. Solange es nicht in Kraft ist, darf noch jede Schülerin ein Kopftuch tragen, und es droht auch niemandem eine Strafe. Deshalb sehen die Richter noch keinen Grund einzugreifen.