Ein Gericht in Wellington hat entschieden, dass der Gründer der früheren Plattform Megaupload trotz seines Einspruchs an die USA ausgeliefert werden kann.
Kim Dotcom, der eigentlich Kim Schmitz heißt, betrieb die Plattform Megaupload, auf der manDateien hoch- und runterladen konnte. Behörden in den USA werfen ihm vor, dass über die Seite massenhaft Filme und Musik ohne Erlaubnis der Rechteinhaber verbreitet wurden. Das Berufungsgericht in Wellington hat jetzt seinen Einspruch gegen die Auslieferung abgelehnt. Das bedeutet, dass der nächste Schritt die Überstellung in die USA sein könnte.
Dotcom lebt seit 2010 in Neuseeland. Er selbst sagt, dass der jahrelange Rechtsstreit ihn sehr belastet. Er gibt an, dass er im Jahr 2024 einen schweren Schlaganfall erlitten habe. Daneben haben ihn seine Anwälte und auch der für Justiz zuständige Minister, Paul Goldsmith, immer wieder als Person beschrieben, deren Gesundheitszustand in dem Verfahren eine Rolle spielt. Die zuständigen Stellen prüfen nun, wie es weitergeht.
