Der Sänger Heino hat die AfD verklagt, weil sie vor einer Wahl sein Foto benutzt hat.
Stell dir vor, jemand postet ein Foto von dir und schreibt dazu, du findest eine bestimmte Partei super – obwohl du das nie gesagt hast. Genau das ist laut Heinos Manager Helmut Werner mit dem Schlagersänger passiert. Der AfD-Politiker Felix Teichner hatte vor der Landratswahl in der Uckermark im April in sozialen Medien geschrieben: "Am Sonntag würde Heino Felix wählen." Heino selbst habe so etwas nie gesagt, so Werner.
Heino lebt in Österreich. Deshalb hat sein Manager beim Landesgericht Innsbruck eine Klage eingereicht. Er fordert mindestens 30.000 Euro Schadensersatz, weil die AfD Uckermark laut Klage die Persönlichkeitsrechte und die Markenrechte des 87-Jährigen verletzt habe. Eine "Marke" ist hier nicht nur ein Logo, sondern auch der Name und das Gesicht einer bekannten Person, die rechtlich geschützt sein können.
Werner sagt, die Klage sei ein "ganz klares Zeichen gegen unerlaubte Wahlwerbung mit bekannten Gesichtern". Das bedeutet: Heino will nicht nur Geld, sondern auch deutlich machen, dass niemand einfach sein Bild für Wahlkampf benutzen darf.
Für dich ist das Thema interessant, weil solche Fälle immer wieder vorkommen – nicht nur bei Stars, sondern auch bei normalen Leuten, deren Fotos aus sozialen Medien kopiert werden. Daran zeigt sich, wie wichtig es ist, selbst zu kontrollieren, was mit eigenen Bildern im Internet passiert.
