Ein Gericht in Oldenburg hat entschieden, dass zwei Tierrechtsaktivisten heimlich gemachte Videos aus einem Schlachthof nicht mehr verbreiten dürfen.

Was ist passiert? Zwei Aktivisten der Organisation Animal Rights Watch sind im Frühjahr 2024 in einen Schlachthof in Lohne (Niedersachsen) eingedrungen und haben dort Kameras installiert. So entstanden heimliche Aufnahmen von Schweinen, die mit CO2 betäubt wurden. Die Schlachthofbetreiberin hat die beiden daraufhin verklagt. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat nun in zweiter Instanz entschieden: Das Eindringen war rechtswidrig, weil es Hausfriedensbruch war. Beide müssen bestimmte Verbreitungen der Videos im Internet unterlassen und dem Grunde nach Schadenersatz zahlen – die genaue Höhe wird noch in einem weiteren Verfahren geprüft. In einigen Punkten bekamen die Aktivisten aber auch Recht: Nicht alle Verbote, die das Landgericht in erster Instanz ausgesprochen hatte, wurden in vollem Umfang bestätigt.