Nach dem Tod eines Zugbegleiters haben Familie und Verteidigung Revision gegen das Urteil eingelegt.
Was ist passiert? Ein 36 Jahre alter Zugbegleiter wurde im Februar 2025 bei einer Fahrkartenkontrolle in einem Zug bei Landstuhl von einem Fahrgast so schwer gegen den Kopf geschlagen, dass er zwei Tage später im Krankenhaus an einer Hirnblutung starb. Das Landgericht Zweibrücken verurteilte den 26-jährigen Angreifer zu zehn Jahren Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Sowohl die Familie des Opfers als auch die Verteidigung finden dieses Urteil nicht richtig und haben deshalb Revision – also eine Überprüfung – beim Bundesgerichtshof eingelegt. Die Familie fordert, dass die Tat als Mord oder Totschlag gewertet wird. Die Verteidigung findet die Strafe dagegen zu hoch.
Wer hilft? Der Bundesgerichtshof prüft jetzt das Urteil aus Zweibrücken auf mögliche Fehler. Richterinnen und Richter schauen sich an, ob das Gericht alles richtig gemacht hat: Hat es die Tat richtig eingestuft? War die Strafe passend? Erst nach dieser Prüfung steht das Urteil endgültig fest. Auch Gewerkschaften und Politik beschäftigen sich mit der Frage, wie Beschäftigte im Nahverkehr besser vor Gewalt geschützt werden können – etwa durch mehr Personal bei Kontrollen oder bessere Sicherheitskonzepte.
