Ein Gericht in Prag hat entschieden: Die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich darf an Deutschland ausgeliefert werden.

Was ist passiert? Das Oberlandesgericht in Prag hat die Beschwerden von Marla Svenja Liebich gegen ihre Auslieferung abgelehnt. Die 55-Jährige sitzt aktuell in Auslieferungshaft im Gefängnis von Pilsen in Tschechien. Sie war 2023 vom Amtsgericht Halle zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden, tauchte aber unter, bevor sie die Strafe antreten konnte. Nach einer langen Fahndung in mehreren europäischen Ländern wurde sie in Tschechien festgenommen. Jetzt darf sie nach Deutschland überstellt werden.

Wer hilft? In dem Verfahren arbeiten Justizbehörden aus zwei Ländern zusammen: das Oberlandesgericht in Prag prüft die Auslieferung, und deutsche Stellen wie die Justiz in Sachsen bereiten die Übernahme vor. Auch die Gefängnisverwaltung in Pilsen sorgt dafür, dass Liebich während des Verfahrens untergebracht und versorgt wird. Polizei und Justiz zeigen damit, dass sich niemand durch Flucht der Strafe entziehen kann.

Was kannst du tun? Wenn du etwas über Rechtsextremismus lernen willst, kannst du dich bei Beratungsstellen wie der Bundeszentrale für politische Bildung oder lokalen Initiativen gegen Hass im Netz informieren. Wenn du im Alltag diskriminierende Sprüche oder Hetze siehst, kannst du dich an Vertrauensleute, Eltern oder Lehrkräfte wenden. So hilfst du mit, dass unser Zusammenleben fair bleibt.