Das Landgericht Magdeburg hat entschieden, dass die Staatsanwaltschaft Unterlagen aus einer Durchsuchung der CDU-Fraktion im Landtag weiter auswerten darf – der Verdacht lautet auf Untreue.
Stell dir vor, jemand zahlt Geld aus, das er eigentlich gar nicht auszahlen darf. Genau das wird gerade in Sachsen-Anhalt untersucht. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob mehrere CDU-Politiker im Landtag zu hohe Funktionszulagen bekommen haben. Solche Zulagen sind extra Zahlungen für besondere Aufgaben in einer Fraktion. Der Landesrechnungshof, eine Behörde, die den Staat auf Ausgaben kontrolliert, hatte gesagt: Diese Zahlungen waren nicht in Ordnung. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Untreue. Untreue bedeutet, dass jemand Geld, das ihm anvertraut wurde, falsch verwendet. Im Juli 2025 hat die Polizei deshalb Büros der CDU, SPD und AfD im Landtag durchsucht und Unterlagen mitgenommen. Eine Anzeige vom Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt hatte die Durchsuchung ausgelöst. Übrigens: SPD und AfD hatten die umstrittenen Zahlungen schon vor der Durchsuchung gestoppt – die CDU erst danach. Das Landgericht Magdeburg hat jetzt entschieden, dass die sichergestellten Beweise benutzt werden dürfen.
