Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die strenge 2G-plus-Regel im Bundestag im Jahr 2022 mit dem Grundgesetz vereinbar war.

Du hast vielleicht mitbekommen, dass es während der Corona-Zeit auch im Bundestag strenge Regeln gab. 2G-plus bedeutet: Wer in den Plenarsaal wollte, musste geimpft oder genesen sein und zusätzlich einen frischen negativen Schnelltest vorzeigen – oder eine Auffrischungsimpfung haben. Die AfD-Fraktion fand das nicht in Ordnung und hat deshalb vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geklagt.

Die Richterinnen und Richter haben sich die Sache genau angeschaut. Ihr Ergebnis: Die Regelung war verfassungsrechtlich in Ordnung. Sie habe den Bundestag davor geschützt, dass durch viele Infektionen die Arbeit im Parlament stillsteht. Das ist wichtig, weil der Bundestag Gesetze beschließt und das Land steuert – auch in einer Pandemie.

Die Kläger hatten außerdem kritisiert, dass die Gedenkstunde für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar 2022 nur unter 2G-plus-Bedingungen stattfinden konnte. Das Gericht fand das trotzdem verständlich, weil alte Holocaust-Überlebende bei der Veranstaltung waren und diese besonders geschützt werden mussten.