Vor 50 Jahren hat Deutschland sein Namensrecht grundlegend geändert – seither dürfen Paare selbst entscheiden, welchen Familiennamen sie tragen wollen.

Am 1. Juli 1976 trat in Westdeutschland ein neues Gesetz in Kraft. Bis dahin mussten Frauen bei der Hochzeit normalerweise den Namen ihres Mannes annehmen. Mit der Reform durften Paare zum ersten Mal auch den Namen der Frau als gemeinsamen Familiennamen wählen. In der DDR war das schon zehn Jahre früher möglich gewesen.

Seitdem hat sich viel verändert. Heute dürfen Paare getrennte Namen behalten, Doppelnamen tragen und ihren Kindern Doppelnamen geben – auch wenn sie nicht verheiratet sind. Doppelnamen können sogar ohne Bindestrich geschrieben werden.

Die Forscherin Anne Rosar von der Universität Mannheim sagt, dass sich auch die Familienformen verändert haben. Früher lebten die meisten Menschen in einer klassischen Familie aus Vater, Mutter und Kind. Heute gibt es viele verschiedene Modelle, und das Namensrecht passt sich langsam daran an.