In Karlsruhe wird gerade über ein Gesetz verhandelt, das bestimmt, wie Vermieter und TV-Anbieter ihre Verträge beenden können.
Stell dir vor, du schließt einen Vertrag für zehn Jahre ab – und nach drei Jahren sagt dein Gegenüber plötzlich: Tschüss, ich kündige. Genau darum geht es gerade in Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht schaut sich ein Sonderkündigungsrecht für TV-Verträge an, das seit zwei Jahren gilt. Es wurde zusammen mit einer Reform des Telekommunikationsgesetzes im Dezember 2021 beschlossen.
Davor durften Vermieter die Kosten für den TV-Anschluss einfach auf die Mieter umlegen – das nannte man Nebenkostenprivileg. Das wurde abgeschafft. Gleichzeitig bekamen Vermieter das Recht, alte Verträge mit TV-Anbietern ohne Kündigungsfrist zu beenden. Drei TV-Firmen finden das unfair und klagen jetzt in Karlsruhe.
Diese Firmen heißen willy.tel aus Hamburg, Ziegelmeier GmbH aus Augsburg und Rehnig BAK aus Neustadt an der Aisch. Sie sagen: Unsere Verträge liefen 10 bis 15 Jahre, weil sich die teure Technik in den Häusern erst nach vielen Jahren rechnet. Jetzt wurde unserem Geschäftsmodell die Grundlage entzogen. Die Bundesregierung sagt dagegen, die Reform sei verfassungsrechtlich in Ordnung. Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet.
