Das Unternehmen hinter ChatGPT wollte sich den Namen "OPENAI" in der EU als Marke sichern lassen – das hat das Gericht in Luxemburg nun teilweise abgelehnt.

Stell dir vor, du willst dir einen besonderen Namen für dein Projekt sichern lassen, zum Beispiel für eine App. Dann musst du nachweisen, dass dieser Name wirklich einzigartig ist und nicht einfach nur beschreibt, was die App kann. Genau darum ging es im Streit zwischen OpenAI und dem EU-Markenamt in Luxemburg. Das Gericht hat entschieden, dass "OPENAI" für Software und Cloud-Dienste (also Programme und Internetdienste) zu beschreibend ist. "Open" bedeutet auf Englisch "offen", und "AI" steht für Künstliche Intelligenz. Zusammen klingt das für viele Leute einfach nach "offene Künstliche Intelligenz" – und das ist eher eine Beschreibung als ein einzigartiger Name.