In Berliner Strafverfahren wird immer öfter vor dem Urteil eine Absprache zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Angeklagten getroffen.

Stell dir vor, du stehst vor Gericht, weil dir eine Straftat vorgeworfen wird. Normalerweise wird dann über Monate verhandelt, Zeugen werden gehört, am Ende fällt ein Urteil. Es gibt aber auch einen anderen Weg: Schon vor dem Urteil können sich alle Seiten einigen, wie es weitergeht. Das nennt man in Deutschland „Verständigung" – im Paragraf 257c der Strafprozessordnung ist das geregelt. Meistens gehört dazu, dass die oder der Angeklagte gesteht. Im Gegenzug sagt das Gericht ungefähr, in welchem Bereich die Strafe liegen wird. So spart die Justiz Zeit und Geld, und in manchen Fällen müssen Opfer nicht vor Gericht aussagen.

Das Bundesverfassungsgericht – das ist das höchste deutsche Gericht – hat solche Absprachen im Jahr 2021 erlaubt, aber nur unter strengen Regeln. Die Staatsanwaltschaft muss vorher ausdrücklich zustimmen, und das Gericht darf keine genaue Strafe versprechen, sondern nur einen Rahmen nennen.

Neue Zahlen aus dem Berliner Senat zeigen nun: In Berlin wird immer mehr „gedealt". Beim Amtsgericht Tiergarten, dem wichtigsten Strafgericht der Stadt, gab es 2024 schon 135 solcher Absprachen – 2023 waren es noch 53. Am Landgericht verdoppelte sich die Zahl von 25 auf 46. Beim erweiterten Schöffengericht – zuständig für schwerere Fälle – endete 2025 fast jeder vierte Fall mit einer Verständigung, vorher war es etwa jeder sechste.