In Österreich hat eine Schutzorganisation im letzten Jahr über 60.000 Fälle gezählt, in denen Bewohnerinnen und Bewohnern in Wohn- und Pflegeeinrichtungen die Freiheit eingeschränkt wurde.
Was ist passiert? Im Vorjahr hat die Bewohnervertretung des Vertretungsnetzes mehr als 60.000 neue Fälle von Freiheitsbeschränkungen aus Wohn- und Pflegeeinrichtungen gemeldet bekommen. Rund 38.000 Personen waren betroffen – das sind fünf Prozent mehr als im Jahr davor. Über die Hälfte der Fälle kam aus Alters- und Pflegeheimen, dazu kamen 2.900 Fälle aus Sonderschulen. Die Bewohnervertretung überprüft solche Maßnahmen schon seit 20 Jahren auf Basis des Heimaufenthaltsgesetzes.
Was bedeutet Freiheitsbeschränkung konkret? Dazu gehören zum Beispiel hochgezogene Seitenteile am Bett, abgesperrte Räume, das Festhalten gegen den Willen einer Person, Gurte am Rollstuhl oder beruhigende Medikamente. In Alters- und Pflegeeinrichtungen machen beruhigende Medikamente inzwischen fast drei Viertel aller Beschränkungen aus. Solche Maßnahmen dürfen laut Grainne Nebois-Zeman von der Bewohnervertretung nur dann eingesetzt werden, wenn eine echte Gefahr besteht und es keine mildere Möglichkeit gibt – sie müssen immer das letzte Mittel sein.
